Werbeanlagen - genehmigungsfrei - Stadt Köln

2022-07-15 19:14:15 By : Mr. Mason wei

Möchten Sie eine Werbeanlage errichten oder ändern, benötigen Sie dafür in der Regel eine Baugenehmigung. Die Ausnahmen sind in § 62 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 geregelt. 

Für diese Werbeanlagen benötigen Sie keine Genehmigung:

Alle anderen Werbeanlagen sind baugenehmigungspflichtig. Informationen dazu finden Sie rechts unter der Überschrift "Ähnliche Dienstleistungen" und dort bei "Werbeanlagen - genehmigungspflichtig".

An Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, oder in deren Nähe, ist die Werbung eigenverantwortlich mit dem Stadtkonservator*in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege abzustimmen. 

Bei der Planung sind außerdem die städtischen Satzungen, insbesondere Werbe- oder Baugestaltungssatzungen, zu beachten.

Bei Werbung an der Stätte der Leistung sollten Sie vor Antragstellung prüfen, ob der Betrieb oder das Gewerbe, für das geworben werden soll, bauaufsichtlich genehmigt ist. Gegebenenfalls ist ein Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen.

Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserer Antragsberatung Bauen. Wir beraten Sie zu Verfahrensfragen und zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften - insbesondere hinsichtlich des Baurechts.

Bei genehmigungsfreien Werbeanlagen fallen keine Gebühren an.

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Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Bitte beachten Sie, dass für alle Dienstleistungen des Amtes vor Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbart werden müssen. Telefonische Sprechzeiten: Montag und Donnerstag: 8 bis 16 Uhr Dienstag: 8 bis 18 Uhr Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr

Bitte beachten Sie folgende Regelungen:

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe) Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)