Lichter aus: "Die Verordnung ist lückenhaft" | W&V

2022-09-30 22:08:08 By : Mr. YE CUI

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Seit 1. September bleiben im Rahmen der Energiesparverordnung auch Außenwerbeanlagen von 22 bis 16 Uhr dunkel. Doch das Konstrukt ist nicht durchdacht, kritisieren die Verbands-Chefs Thäsler und Goldberg.

Digitale Außenwerbung gehört aktuell zu den Gewinnern der Werbebranche: Laut Marktforscher Nielsen gaben Werbungtreibende im ersten Halbjahr 2022 rund 389 Millionen Euro brutto für Digital Out-of-Home aus – so viel wie nie zuvor. Damit wurde sogar das Ergebnis des Vorjahreszeitraums um 25 Millionen getoppt.

Doch jetzt wird der Überflieger unter den Mediengattungen eingebremst. Der Grund dafür sind die aktuell drohenden Energie-Engpässe. Damit in den kommenden Monaten in Deutschland nicht die Lichter ausgehen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Anfang September die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" verkündet. Sie sieht unter anderem vor, dass "der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt" ist – außer, wenn die Beleuchtung für die Verkehrssicherheit oder aus anderen sicherheitstechnischen Gründen erforderlich ist. Etwa in Bahnhöfen, in Unterführungen oder an Bushaltestellen.

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leitet das Medienressort der gedruckten W&V. Blattmacherin wollte sie schon früh werden, doch leider gab es zum 14. Geburtstag statt des erhofften Kopierers (zum Produzieren einer Zeitschrift) einen Wandteppich zum Selbstknüpfen. Printmedien blieben dennoch ihre Leidenschaft – auch wenn sie parallel zum TV-Serienjunkie wurde

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